NIS 2 im Überblick:

Ist Ihr Unternehmen betroffen? 

Das müssen Sie jetzt tun.

NIS 2 zusammengefasst

Die NIS-2-Richtlinie, kurz für Netz- und Informationssicherheitsrichtlinie 2, spielt eine entscheidende Rolle, um die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen zu erhöhen. Sie stellt Anforderungen an die IT- Sicherheit von Unternehmen mit gesellschaftlicher Relevanz.

Diese sind mit NIS-2 aufgefordert, robuste Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um Cyberangriffe vorzubeugen und deren Auswirkungen auf ein Minimum zu reduzieren.

Betroffene Unternehmen müssen bis Oktober 2024 hohe Anforderungen an ihr Risikomanagement, Vorfallmanagement, die Geschäftskontinuität und das Reporting erfüllen.

 

Wer ist zur Einhaltung von

NIS2 verpflichtet?

Wesentliche Einrichtungen

(Sektoren mit hoher Kritikalität)

Wichtige Einrichtungen

(sonstige kritische Sektoren)

  • Energie
  • Verkehr
  • Bank- und Finanzwesen
  • Gesundheitswesen
  • Wasserversorgung
  • Digitale Infrastruktur
  • Öffentliche Verwaltung
  • Weltraum
  • ITK-Dienste

Unternehmengroße:

ab 250 Beschäftigte

> 50 Mio. € Umsatz

oder 43 Mio. € Bilanz

  • Post- und Kurierdienste
  • Abfallwirtschaft
  • Chemie
  • Ernährung
  • Forschung
  • Digitale Dienste
  • Herstellung von Waren

Unternehmensgröße:

50 – 249 Beschäftigte

max. 50 Mio. € Umsatz

oder 10 – 43 Mio. € Bilanz

NIS-2 Anforderungen erfüllen: Was Sie jetzt beachten sollten. 

Sind Sie von NIS-2 betroffen? Dann müssen Sie bis spätestens Oktober 2024 einige Mindestanforderungen an Ihre IT- Sicherheit erfüllen. Prüfen Sie Ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen und passen Sie diese an den neuesten Standard an.

Diese Schritte sollten Sie schon jetzt unternehmen, um den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie gerecht zu werden.

Erfüllen Sie jetzt die technischen Anforderungen aus NIS-2:

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Daniel Haufe,

Geschäftsführer, C & C IT

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